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Max Stirner: Zitate

Was soll nicht alles meine Sache sein! Vor allem die gute Sache, dann die Sache Gottes, die Sache der Menschheit, der Wahrheit, der Freiheit, der Humanität, der Gerechtigkeit; ferner die Sache meines Volkes, meines Fürsten, meines Vaterlandes; endlich gar die Sache des Geistes und tausend andere Sachen. Nur meine Sache soll niemals meine Sache sein. »Pfui über den Egoisten, der nur an sich denkt!«

Der Einzige und sein Eigentum, Ich hab’ mein’ Sach’ auf Nichts gestellt

Gleichwie die Scholastiker nur philosophierten innerhalb des Glaubens der Kirche, Papst Benedikt XIV. dickleibige Bücher innerhalb des papistischen Aberglaubens schrieb, ohne je diesen Glauben in Zweifel zu ziehen, Schriftsteller ganze Folianten über den Staat anfüllen, ohne die fixe Idee des Staates selbst in Frage zu stellen, unsere Zeitungen von Politik strotzen, weil sie in dem Wahne gebannt sind, der Mensch sei dazu geschaffen, ein zoon politikon zu werden, so vegetieren auch Untertanen im Untertanentum, tugendhafte Menschen in der Tugend, Liberale im »Menschentum« usw., ohne jemals an diese ihre fixen Ideen das schneidende Messer der Kritik zu legen. Unverrückbar, wie der Irrwahn eines Tollen, stehen jene Gedanken auf festem Fusse, und wer sie bezweifelt, der - greift das Heilige an! Ja, die »fixe Idee«, das ist das wahrhaft Heilige!

Der Einzige und sein Eigentum, Erste Abteilung: Der Mensch, II. Menschen der alten und neuen Zeit, 2. Die Neuen, § 2. Die Besessenen, der Sparren

Man achte darauf, wie ein »Sittlicher« sich benimmt, der heutigen Tages häufig mit Gott fertig zu sein meint, und das Christentum als eine Verlebtheit abwirft. Wenn man ihn fragt, ob er je daran gezweifelt habe, daß die Vermischung der Geschwister eine Blutschande sei, daß die Monogamie die Wahrheit der Ehe sei, daß die Pietät eine heilige Pflicht sei usw., so wird ein sittlicher Schauder ihn bei der Vorstellung überfallen, daß man seine Schwester auch als Weib berühren dürfe usw. Und woher dieser Schauder? Weil er an jene sittlichen Gebote glaubt. Dieser sittliche Glaube wurzelt tief in seiner Brust. So viel er gegen die frommen Christen eifert, so sehr ist er dennoch selbst Christ geblieben, nämlich ein sittlicher Christ. In der Form der Sittlichkeit hält ihn das Christentum gefangen, und zwar gefangen unter dem Glauben. Die Monogamie soll etwas Heiliges sein, und wer etwa in Doppelehe lebt, der wird als Verbrecher gestraft; wer Blutschande treibt, leidet als Verbrecher. Hiermit zeigen sich diejenigen einverstanden, die immer schreien, auf die Religion solle im Staate nicht gesehen werden, und der Jude Staatsbürger gleich dem Christen sein. Ist jene Blutschande und Monogamie nicht ein Glaubenssatz? Man rühre ihn an, und man wird erfahren, wie dieser Sittliche eben auch ein Glaubensheld ist, trotz einem Krummacher, trotz einem Philipp II. Diese fechten für den Kirchenglauben, er für den Staatsglauben, oder die sittlichen Gesetze des Staates; für Glaubensartikel verdammen beide denjenigen, der anders handelt, als ihr Glaube es gestatten will. Das Brandmal des »Verbrechens« wird ihm aufgedrückt, und schmachten mag er in Sittenverbesserungshäusern, in Kerkern. Der sittliche Glaube ist so fanatisch als der religiöse! Das heißt dann »Glaubensfreiheit«, wenn Geschwister um eines Verhältnisses willen, das sie vor ihrem »Gewissen« auszumachen hätten, ins Gefängnis geworfen werden. »Aber sie gaben ein verderbliches Beispiel«! Ja freilich, es könnten andere auch darauf verfallen, daß der Staat sich nicht in ihr Verhältnis zu mischen habe, und darüber ginge die »Sittenreinheit« zugrunde. So eifern denn die religiösen Glaubenshelden für den »heiligen Gott«, die sittlichen für das »heilige Gute«.

Der Einzige und sein Eigentum, Erste Abteilung: Der Mensch, II. Menschen der alten und neuen Zeit, 2. Die Neuen, § 2. Die Besessenen, der Sparren

Du willst, wenn du es recht bedenkst, nicht die Freiheit, alle diese schönen Sachen zu haben, denn mit der Freiheit dazu hast du sie noch nicht; du willst sie wirklich haben, willst sie dein nennen und als dein Eigentum besitzen. Was nützt dir auch eine Freiheit, wenn sie nichts einbringt? Und würdest du von allem frei, so hättest du eben nichts mehr; denn die Freiheit ist inhaltsleer. Wer sie nicht zu benutzen weiß, für den hat sie keinen Wert, diese unnütze Erlaubnis; wie ich sie aber benutze, das hängt von meiner Eigenheit ab.

Ich habe gegen die Freiheit nichts einzuwenden, aber Ich wünsche Dir mehr als Freiheit; Du müßtest nicht bloß los sein, was Du nicht willst, Du müßtest auch haben, was Du willst, Du müßtest nicht nur ein »Freier«, Du müßtest auch ein »Eigner« sein.

Der Einzige und sein Eigentum, Zweite Abteilung: Ich, I. Die Eigenheit

Ihr laßt die Freiheit gerne laufen, wenn euch die Unfreiheit, der »süße Liebes_dienst_«, behagt; und ihr holt euch eure Freiheit gelegentlich wieder, wenn sie euch besser zu behagen anfängt, vorausgesetzt nämlich, worauf es an dieser Stelle nicht ankommt, daß ihr euch nicht vor einer solchen Repeal der Union aus andern (etwa religiösen) Gründen fürchtet.

Der Einzige und sein Eigentum, Zweite Abteilung: Ich, I. Die Eigenheit

Der Mensch ist der Mensch überhaupt und insofern jeder, der Mensch ist. Nun soll jeder die ewigen Menschenrechte haben, und in der vollkommenen »Demokratie« oder, wie es richtiger heißen müßte – Anthropokratie, nach der Meinung der Kommunisten sie genießen. Aber nur ich habe alles, was ich mir – verschaffe; als Mensch habe ich nichts. Man möchte jedem Menschen alles Gute zufließen lassen, bloß weil er den Titel »Mensch« hat. Ich aber lege den Akzent auf mich, nicht darauf, daß ich Mensch bin.

Der Einzige und sein Eigentum, Zweite Abteilung: Ich, II. Der Eigner

Die Vossische Zeitung präsentiert uns den »Rechtsstaat«. Da soll alles durch den Richter und ein Gericht entschieden werden. Das Ober-Zensur-Gericht gilt ihr für ein »Gericht«, wo »Recht gesprochen wird«. Was für ein Recht? Das Recht der Zensur. Um die Rechtssprüche jenes Gerichts für Recht anzuerkennen, muß man die Zensur für Recht halten. Man meint aber gleichwohl, dies Gericht biete einen Schutz. Ja Schutz gegen den Irrtum eines einzelnen Zensors: es schützt nur den Zensurgesetzgeber vor falscher Auslegung seines Willens, macht aber gegen die Schreibenden sein Gesetz um so fester durch die »heilige Macht des Rechts«.

Der Einzige und sein Eigentum, Zweite Abteilung: Ich, II. Der Eigner, 1. Meine Macht

Mit dem Ideal der »absoluten Freiheit« wird dasselbe Unwesen getrieben, wie mit allem Absoluten

Der Einzige und sein Eigentum, Zweite Abteilung: Ich, II. Der Eigner, 2. Mein Verkehr

Ich liebe die Menschen auch, nicht bloß einzelne, sondern jeden. Aber ich liebe sie mit dem Bewußtsein des Egoismus; ich liebe sie, weil die Liebe mich glücklich macht, ich liebe, weil mir das Lieben natürlich ist, weil mir’s gefällt. Ich kenne kein »Gebot der Liebe«. Ich habe Mitgefühl mit jedem fühlenden Wesen, und ihre Qual quält, ihre Erquickung erquickt auch mich: töten kann ich sie, martern nicht. Dagegen sinnt der hochherzige, tugendhafte Philisterfürst Rudolf in den Mysterien von Paris, weil ihn die Bösen »entrüsten«, auf ihre Marter. Jenes Mitgefühl beweist nur, daß das Gefühl der Fühlenden auch das meinige, mein Eigentum, ist, wogegen das erbarmungslose Verfahren des »Rechtlichen« (z.B. gegen den Notar Ferrand) der Gefühllosigkeit jenes Räubers gleicht, welcher nach dem Maße seiner Bettstelle den Gefangenen die Beine abschnitt oder ausrenkte: Rudolfs Bettstelle, wonach er die Menschen zuschneidet, ist der Begriff des »Guten«. Das Gefühl für Recht, Tugend usw. macht hartherzig und intolerant. Rudolf fühlt nicht wie der Notar, sondern umgekehrt, er fühlt, daß »dem Bösewicht recht geschieht«; das ist kein Mitgefühl.

Ihr liebt den Menschen, darum peinigt ihr den einzelnen Menschen, den Egoisten; eure Menschenliebe ist Menschenquälerei.

Sehe ich den Geliebten leiden, so leide ich mit, und es läßt mir keine Ruhe, bis ich alles versucht habe, um ihn zu trösten und aufzuheitern; sehe ich ihn froh, so werde auch ich über seine Freude froh. Daraus folgt nicht, daß mir dieselbe Sache Leiden oder Freude verursacht, welche in ihm diese Wirkung hervorruft, wie schon jeder körperliche Schmerz beweist, den ich nicht wie er fühle: ihn schmerzt sein Zahn, mich aber schmerzt sein Schmerz.

Weil ich aber die kummervolle Falte auf der geliebten Stirn nicht ertragen kann, darum, also um meinetwillen, küsse ich sie weg. Liebte ich diesen Menschen nicht, so möchte er immerhin Falten ziehen, sie kümmerten mich nicht; ich verscheuche nur meinen Kummer.

Der Einzige und sein Eigentum, Zweite Abteilung: Ich, II. Der Eigner, 2. Mein Verkehr